Das
Europäische Parlament
Kurzvorstellung
An
dieser Stelle möchte ich Ihnen das Europäische
Parlament mit seinen Aufgaben und Fraktionen gerne
vorstellen.
Wenn Sie sich mich im Europäischen Parlament
besuchen
möchten, dann schreiben Sie mir bitte.
GESETZGEBUNGSBEFUGNISSE
Das Europäische Parlament verabschiedet gemeinsam
mit dem Rat die europäischen Gesetze. Die
Entscheidungsbefugnisse des Parlaments sind seit
seiner Entstehung in den 70er Jahren erheblich
erweitert worden. Das 1993 durch den Vertrag von
Maastricht geschaffene Mitentscheidungsverfahren
ist heute am häufigsten. Hier werden von
Rat und Parlament die von der Kommission vorgeschlagenen
Gesetze gleichberechtigt erlassen. Anfangs vor
allem im Bereich Binnenmarkt und der Marktfreiheiten
verwendet, wird der Anwendungsbereich durch die
Verfassung erneut ausgeweitet werden, so dass
das Mitspracherecht des Parlaments auf ein Neues
verstärkt und die Gesetzgebung in Europa
weiter demokratisiert wird.
HAUSHALTSBEFUGNISSE
Gemeinsam mit dem Rat bildet das Parlament die
Haushaltsbehörde. Im Dezember jeden Jahres
wird der Haushalt der Europäischen Union
beschlossen, der durch die Unterzeichnung des
Parlamentspräsidenten in Kraft tritt. In
diesem Prozess kann das Parlament seine politischen
Prioritäten ins Spiel bringen.
KONTROLLBEFUGNISSE
Ganz allgemein übt das Europäische Parlament
die politische Kontrolle über sämtliche
Tätigkeiten der EU aus. Anfänglich nur
bezüglich der Arbeit der Kommission wurde
die Kontrolle auf den Ministerrat und die Gremien
der Außen- und Sicherheitspolitik ausgeweitet.
.
ANZAHL DER ABGEORDNETEN Das Europäische Parlament
setzt sich in der Legislaturperiode
2009–2014 mit seinen 736 Abgeordneten folgendermaßen
zusammen:
| Mitgliedstaat
Sitze
im Europäischen Parlament |
| Deutschland |
99 |
| Vereinigtes Königreich |
72 |
| Frankreich |
72 |
| Italien |
72 |
| Spanien |
50 |
| Polen |
50 |
| Rumänien |
33 |
| Niederlande |
25 |
| Griechenland |
22 |
| Tschechische Republik |
22 |
| Belgien |
22 |
| Ungarn |
22 |
| Portugal |
22 |
| Schweden |
18 |
| Bulgarien |
17 |
| Österreich |
17 |
| Slowakei |
13 |
| Dänemark |
13 |
| Finnland |
13 |
| Irland |
12 |
| Litauen |
12 |
| Lettland |
08 |
| Slowenien |
07 |
| Estland |
06 |
| Zypern |
06 |
| Luxemburg |
06 |
| Malta |
05 |
DIE
FRAKTIONEN
Die Abgeordneten aus den einzelnen Länder
schließen sich in Fraktionen zusammen. Im
gegenwärtigen Parlament gibt es sieben Fraktionen:
| PPE-DE |
Fraktion der Europäischen Volkspartei
(Christdemokraten)
und europäischer Demokraten
|
| PSE |
Sozialdemokratische
Fraktion im
Europäischen Parlament
|
| ALDE
|
Fraktion
der Allianz der Liberalen und
Demokraten für Europa
|
| Verts/ALE |
Fraktion
der Grünen / Freie Europäische Allianz
|
| GUE/NGL
|
Konföderale Fraktion
der Vereinigten
Europäischen Linken/Nordische Grüne
Linke
|
| IND/DEM |
Fraktion Unabhängigkeit
und Demokratie
|
| UEN |
Fraktion Union für
das Europa der Nationen
|
| NI |
Fraktionslos |
Die Fraktionen sind übernational, schließen
Abgeordnete verschiedener Nationalitäten
ein. Im Plenarsaal sitzen die Abgeordneten nicht
nach Herkunftsländern, sondern nach Fraktionen
geordnet. Die Zugehörigkeit zu einer Fraktion
im Europäischen Parlament ist ein entscheidender
Vorteil in den Arbeitsabläufen. Eine Fraktion
besitzt einen Vorsitzenden, einen Vorstand und
ein eigenes Sekretariat. Gemeinsam werden Positionen
entwickelt und gemeinsam werden sie vertreten.
Je mehr Abgeordnete eine Fraktion zählt,
um so größer sind ihre Durchsetzungschancen.
DAS
PRÄSIDIUM
Das Parlament wählt aus seiner Mitte einen
Präsidenten und vierzehn Vizepräsidenten
für jeweils eine halbe Wahlperiode.
Seit Juni 2009 ist der polnische EVPler Jerzey Buzek Präsident des Europäischen Parlaments. Der Präsident
hat vorrangig die Aufgabe, bei Beratungen des
Parlaments den Vorsitz zu führen und einen
ordnungsgemäßen Ablauf zu garantieren.
Außerdem vertritt er das Parlament nach
außen.
DIE SITZUNGEN
Zwölf Wochen im Jahr sind für Plenarsitzungen
in Straßburg vor-gesehen. Dazwischen sind
die Wochen mit Tagungen der Ausschüsse und
Fraktionen ausgefüllt. Diese Tagungen finden
in der Regel in Brüssel statt, um einen ständigen
Kontakt zur Europäischen
Kommission zu ermöglichen.
DIE AUSSCHÜSSE
Um Themen sachgerecht und fachkundig behandeln
zu können, spezialisieren sich die Abgeordneten
und werden Mitglieder in Ausschüssen. Zur
Zeit gibt es 17
Ausschüsse, die für bestimmte
poitische Bereiche zuständig sind. Diese
bereiten die Arbeit der Plenarsitzung vor.
Die folgenden Ausschüsse gibt es:
Haushaltsausschuss
(BUDG)
Haushaltskontrollausschuss (CONT)
Ausschuss
für Wirtschaft und Währung (ECON)
Ausschuss
für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
(EMPL)
Ausschuss
für Umweltfragen, Volksgesundheit
und Lebensmittelsicherheit (ENVI)
Ausschuss
für Industrie, Forschung und Energie (ITRE)
Ausschuss
für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO)
Ausschuss
für Transport und Tourismus (TRAN)
Ausschuss
für regionale Entwicklung (REGI)
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
(AGRI)
Fischereiausschuss
(PECH)
Ausschuss
für Kultur und Bildung (CULT)
Rechtsausschuss
(JURI)
Ausschuss
für bürgerliche Freiheiten, Justiz und
Inneres (LIBE)
Ausschuss
für konstitutionelle Fragen (AFCO)
Ausschuss
für die Rechte der Frau und die
Gleichstellung der Geschlechter (FEMM)
Petitionsausschuss
(PETI)
Auswärtige Angelegenheiten (AFET)
Entwicklung (DEVE)
Internationaler Handel (INTA)
Menschenrechte (DROI)
Sicherheit und Verteidigung (SEDE)
 |
Informationen zum Europäischen Parlament, die
Organisation sowie den politischen Befugnissen
finden Sie hier:
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Innerhalb der EVP-Fraktion bilden die deutschen
Abgeordneten der CDU/CSU eine eigene Gruppe.
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Termine in Brüssel
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