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Das Europäische Parlament
Kurzvorstellung



An dieser Stelle möchte ich Ihnen das Europäische Parlament mit seinen Aufgaben und Fraktionen gerne vorstellen.
Wenn Sie sich mich im Europäischen Parlament besuchen
möchten, dann schreiben Sie mir bitte.



DIE AUFGABEN   

GESETZGEBUNGSBEFUGNISSE
Das Europäische Parlament verabschiedet gemeinsam mit dem Rat die europäischen Gesetze. Die Entscheidungsbefugnisse des Parlaments sind seit seiner Entstehung in den 70er Jahren erheblich erweitert worden. Das 1993 durch den Vertrag von Maastricht geschaffene Mitentscheidungsverfahren ist heute am häufigsten. Hier werden von Rat und Parlament die von der Kommission vorgeschlagenen Gesetze gleichberechtigt erlassen. Anfangs vor allem im Bereich Binnenmarkt und der Marktfreiheiten verwendet, wird der Anwendungsbereich durch die Verfassung erneut ausgeweitet werden, so dass das Mitspracherecht des Parlaments auf ein Neues verstärkt und die Gesetzgebung in Europa weiter demokratisiert wird.

HAUSHALTSBEFUGNISSE
Gemeinsam mit dem Rat bildet das Parlament die Haushaltsbehörde. Im Dezember jeden Jahres wird der Haushalt der Europäischen Union beschlossen, der durch die Unterzeichnung des Parlamentspräsidenten in Kraft tritt. In diesem Prozess kann das Parlament seine politischen Prioritäten ins Spiel bringen.

KONTROLLBEFUGNISSE
Ganz allgemein übt das Europäische Parlament die politische Kontrolle über sämtliche Tätigkeiten der EU aus. Anfänglich nur bezüglich der Arbeit der Kommission wurde die Kontrolle auf den Ministerrat und die Gremien der Außen- und Sicherheitspolitik ausgeweitet.

.




DER AUFBAU   

ANZAHL DER ABGEORDNETEN
Das Europäische Parlament setzt sich in der Legislaturperiode
2009–2014 mit seinen 736 Abgeordneten folgendermaßen zusammen:

Mitgliedstaat                            Sitze im Europäischen Parlament
Deutschland 99
Vereinigtes Königreich 72
Frankreich 72
Italien 72
Spanien 50
Polen 50
Rumänien 33
Niederlande 25
Griechenland 22
Tschechische Republik 22
Belgien 22
Ungarn 22
Portugal 22
Schweden 18
Bulgarien 17
Österreich 17
Slowakei 13
Dänemark 13
Finnland 13
Irland 12
Litauen 12
Lettland 08
Slowenien 07
Estland 06
Zypern 06
Luxemburg 06
Malta 05



DIE FRAKTIONEN
Die Abgeordneten aus den einzelnen Länder schließen sich in Fraktionen zusammen. Im gegenwärtigen Parlament gibt es sieben Fraktionen:

PPE-DE Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)
und europäischer Demokraten

PSE Sozialdemokratische Fraktion im
Europäischen Parlament


ALDE Fraktion der Allianz der Liberalen und
Demokraten für Europa

Verts/ALE Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz

GUE/NGL Konföderale Fraktion der Vereinigten
Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke

IND/DEM Fraktion Unabhängigkeit und Demokratie

UEN Fraktion Union für das Europa der Nationen

NI Fraktionslos

Die Fraktionen sind übernational, schließen Abgeordnete verschiedener Nationalitäten ein. Im Plenarsaal sitzen die Abgeordneten nicht nach Herkunftsländern, sondern nach Fraktionen geordnet. Die Zugehörigkeit zu einer Fraktion im Europäischen Parlament ist ein entscheidender Vorteil in den Arbeitsabläufen. Eine Fraktion besitzt einen Vorsitzenden, einen Vorstand und ein eigenes Sekretariat. Gemeinsam werden Positionen entwickelt und gemeinsam werden sie vertreten. Je mehr Abgeordnete eine Fraktion zählt, um so größer sind ihre Durchsetzungschancen.





DAS PRÄSIDIUM
Das Parlament wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten und vierzehn Vizepräsidenten für jeweils eine halbe Wahlperiode. Seit Juni 2009 ist der polnische EVPler Jerzey Buzek Präsident des Europäischen Parlaments. Der Präsident hat vorrangig die Aufgabe, bei Beratungen des Parlaments den Vorsitz zu führen und einen ordnungsgemäßen Ablauf zu garantieren. Außerdem vertritt er das Parlament nach außen.

DIE SITZUNGEN
Zwölf Wochen im Jahr sind für Plenarsitzungen in Straßburg vor-gesehen. Dazwischen sind die Wochen mit Tagungen der Ausschüsse und Fraktionen ausgefüllt. Diese Tagungen finden in der Regel in Brüssel statt, um einen ständigen Kontakt zur Europäischen
Kommission zu ermöglichen.

DIE AUSSCHÜSSE
Um Themen sachgerecht und fachkundig behandeln zu können, spezialisieren sich die Abgeordneten und werden Mitglieder in Ausschüssen. Zur Zeit gibt es 17 Ausschüsse, die für bestimmte
poitische Bereiche zuständig sind. Diese bereiten die Arbeit der Plenarsitzung vor.



20 AUSSCHÜSSE (LINK-LISTE)   

Die folgenden Ausschüsse gibt es:

Haushaltsausschuss (BUDG)
Haushaltskontrollausschuss (CONT)
Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON)
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL)
Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit
und Lebensmittelsicherheit (ENVI)

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE)
Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO)
Ausschuss für Transport und Tourismus (TRAN)
Ausschuss für regionale Entwicklung (REGI)
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI)
Fischereiausschuss (PECH)
Ausschuss für Kultur und Bildung (CULT)
Rechtsausschuss (JURI)
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE)
Ausschuss für konstitutionelle Fragen (AFCO)
Ausschuss für die Rechte der Frau und die
Gleichstellung der Geschlechter (FEMM)

Petitionsausschuss (PETI)
Auswärtige Angelegenheiten (AFET)
Entwicklung (DEVE)
Internationaler Handel (INTA)
Menschenrechte (DROI)

Sicherheit und Verteidigung (SEDE)





WEITERE LINKS    

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Abgeordneten der CDU/CSU eine eigene Gruppe.
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