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Europäischen Union



Was ist die Europäische Union?

Die Europäische Union (Abkürzung: EU) ist ein Zusammenschluss von 27 Ländern in Europa. Diese 27 Länder haben der EU bestimmte Aufgaben und auch Rechte übertragen. Deshalb handeln diese 27 Länder in vielen Bereichen gemeinsam und sie fassen Beschlüsse, die dann für alle 27 Länder gelten.



Fläche & Bevölkerung   

Die Europäische Union (EU) umfasst mit ihren 27 Mitgliedsländern ein Gebiet, das mehr als einem Drittel (genau 44,07 Prozent) der Fläche der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) entspricht. Mit ihren nahezu eine halbe Milliarde Einwohnern (499.673.300 Einwohner am 1.1.2009) hat die Europäische Union erheblich mehr Einwohner als die USA.



Die Mitgliedsländer der Europäischen Union    

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Vereinigtes Königreich / Großbritannien
  • Zypern


  • Die Stimme der Bürger    

    Das Europäische Parlament ist die Vertretung der Völker und Menschen in Europa. Die Bürgerinnen und Bürger wählen in jedem Land ihre Abgeordneten direkt für eine Amtszeit von fünf Jahren in allgemeinen, freien und geheimen Wahlen. Die nächste Wahl findet im Juni 2009 statt. In Deutschland dürfen alle deutschen Bürger wählen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.



    Multinationales Parlament   

    Es gibt kein anderes Parlament auf der Welt, das so viele Nationen zusammen vereint wie das Europäische Parlament. 736 Abgeordnete aus den 27 Mitgliedsländern kommen in dem Parlament zusammen. Sie vertreten die Interessen von rund 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Wie viele Abgeordnete ein Land entsenden darf, ist vertraglich vereinbart worden und hängt von der Bevölkerungszahl des Landes ab. Aus Deutschland kommen 99 Abgeordnete – das ist die größte nationale Gruppe.



    Ein besonderes Parlament    

    Weil das Europäische Parlament so viele Nationen und noch viel mehr Menschen vertritt, ist es in mancherlei Hinsicht sehr besonders. So gibt es 23 Amtssprachen und daher viele Dolmetscher, damit sich die Politiker verständigen können. Das Parlament hat gleich drei Arbeitsorte, also drei Gebäude – in drei verschiedenen Ländern. Die Plenarsitzungen, also die Treffen von allen 736 Abgeordneten zugleich, finden meistens in Straßburg (Frankreich) statt. Die Ausschüsse des Parlaments und die parteilpolitischen Gruppen, die Fraktionen, arbeiten in Brüssel (Belgien) zusammen. Die Verwaltung des Parlaments, das Generalsekretariat, hat seinen Sitz in Luxemburg.



    Die Aufgaben des Parlaments   

    Das Europäische Parlament ist mit seinen Abgeordneten die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union. Es hat vor allem drei Rechte, nämlich das Gesetzgebungsrecht, das Haushaltsrecht und das Kontrollrecht. Außerdem regt das Parlament auch politische Debatten über bestimmte aktuelle Probleme an.
     
    Gesetzgebungsrecht: Ohne das Parlament geht gar nichts in Europa. Denn es muss jedes Gesetz, das für die Europäische Union gelten soll, verabschieden. Die Vorschläge für diese Gesetze kommen meistens von der Europäischen Kommission. Aber das Parlament kann auch eigene Vorschläge machen.
    Haushaltsrecht: Mit dem EU-Ministerrat verabschiedet das Parlament jedes Jahr den Haushalt der Europäischen Union. Darin wird genau festgelegt, wie viel Geld für was ausgegeben werden darf. Außerdem kontrolliert das Parlament, ob die Einrichtungen und Institutionen der EU richtig mit dem Geld umgehen.

    Kontrollrecht: Das Parlament kontrolliert auch, ob die EU gut verwaltet wird und ob die festgelegten politischen Richtlinien und Beschlüsse auch eingehalten und umgesetzt werden. Wenn notwendig, können dafür auch Untersuchungsausschüssen eingesetzt werden.



    Die Europaabgeordneten   

    Die Politiker, die von den Bürgern gewählt werden, um im Parlament ihre Interessen zu vertreten, werden Europaabgeordnete genannt. Sie sind dann Mitglied des Europäischen Parlaments, was abgekürzt MdEP heißt. Insgesamt gibt es 736 Abgeordnete, aus Deutschland kommen 99. Einer von ihnen ist Markus Pieper. Er ist für die Region Münsterland in Nordrhein-Westfalen im Parlament.

    Was macht ein MdEP?
    Die Hauptaufgabe der Abgeordneten besteht darin über alle Gesetzesvorschläge und Richtlinien der EU-Kommission zu beraten, zu überprüfen und zu verbessern. Das geschieht einmal in den so genannten Ausschüssen des Parlaments und in den parteipolitischen Fraktionen.

    Spezialisten am Werk
    Damit die vielen komplexen Themen überhaupt sachgerecht bearbeitet werden können, spezialisieren sich die Abgeordneten auf bestimmte Arbeitsschwerpunkte. Dafür werden sie in zwei Ausschüsse gewählt, die sich nur mit einem bestimmten Sachbereich befassen. In dieser Legislaturperiode gibt es zwanzig solcher Ausschüsse – zum Beispiel den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten und den Ausschuss für Kultur und Bildung. Im Ausschuss für Kultur und Bildung treffen sich dann also aus jedem Land und von jeder Partei einige Vertreter, die sich besonders mit diesem Themenbereich auskennen. Gemeinsam beraten sie dann die Gesetze und Richtlinien, die aus dem Themenbereich europäische Kultur und Bildung sind, und verfassen zusammen einen Bericht dazu.

    Parteipolitik europäisch
    Die Abgeordneten werden zwar nach Ländern gewählt, arbeiten im Parlament aber nicht nach ihrer nationalen Zugehörigkeit zusammen, sondern nach ihrer politischen Orientierung. Dafür gibt es Fraktionen, in denen die Abgeordneten mit einer ähnlichen politischen Richtung oder der gleichen Parteizugehörigkeit zusammengefasst werden. Im Europäischen Parlament gibt es zur Zeit sieben Fraktionen, zu denen sich die einzelnen nationalen Parteien zusammengeschlossen haben. Diese Fraktionen müssen multinational sein, damit die europäische Zusammenarbeit gestärkt wird. In den einzelnen Arbeitkreisen der Fraktion wird dann über die Arbeit der Ausschüsse, z.B. über die Berichte, beraten und häufig werden Verbesserungsvorschläge formuliert.



    Diskussionen und Abstimmungen   

    Alle 736 Abgeordneten treffen während der so genannten Plenarsitzungen zusammen, um über die Gesetzesvorschläge der EU-Kommission zu diskutieren und zu beraten. Die größte Vorarbeit ist dafür schon in den parlamentarischen Ausschüssen und in den Fraktionen getan worden. Die Abgeordneten haben sich schon intensiv mit dem Vorschlag befasst und sich eine Meinung gebildet. Im Plenum halten nun Vertreter der einzelnen Fraktionen Reden, in denen sie Stellung zu dem Vorschlag nehmen. Nach verschiedenen Beratungsrunden wird dann schließlich über den Vorschlag abgestimmt.

    Arbeitsalltag
    Der Terminkalender von einem Abgeordneten ist sehr voll. Zwei Wochen im Monat arbeiten die parlamentarischen Ausschüsse, dafür ist der Abgeordnete in Brüssel. Eine Woche im Monat kommen alle Abgeordneten zu den Plenartagungen zusammen, dafür ist der Abgeordnete in Straßburg. In der verbleibenden Zeit trifft er sich dann mit seiner Fraktion in Brüssel oder ist – sehr oft auch an den Wochenenden – in seinem Wahlkreis unterwegs, um den direkten Kontakt zu den Menschen, für die er im Parlament ist, zu haben. 

    Und Markus Pieper?
    Markus Pieper ist der Abgeordnete für das Münsterland, eine Region in Nordrhein-Westfalen. Als Mitglied der CDU gehört er auf europäischer Ebene der Fraktion der Europäischen Volkspartei, abgekürzt EVP, an. Sein Spezialgebiet (in den Ausschüssen) ist die Regionale Entwicklung.




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