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Ja zur zweiten Chance für Unternehmen – Nein zu existenzbedrohenden Forderungsausfällen

Die Europäische Kommission stellte diese Woche ihren Richtlinienvorschlag zur Unternehmensinsolvenz vor:  „Die Idee einer zweiten Chance ist zu begrüßen – bei der Ausgestaltung hapert es noch zu Lasten der kleinen Unternehmen,“ so lautet das Urteil der Sprecher des Parlamentskreises Mittelstand Markus Ferber (CSU) und Markus Pieper (CDU).

Grundsätzlich fordern die Mittelstandspolitiker eine Prüfung der Zuständigkeit der EU. Unklar ist nämlich, ob das Insolvenzrecht überhaupt einen grenzüberschreitenden Charakter hat, beziehungsweise ob Bedarf für eine Harmonisierung besteht. „Diese Ungewissheiten müssen vor den Arbeiten im Parlament aus dem Weg geräumt werden. Die EU sollte ihrem Credo “Big on Big Things, small on small things“ folgen und nur dort tätig werden, wo ein Mehrwert für die Union besteht,“ so die Abgeordneten.

Abgesehen von den Kompetenzbedenken bezweifeln Markus Ferber und Markus Pieper, ob ein grundsätzlicher Schuldenschnitt nach drei Jahren ohne weitere Kriterien eine angemessene Berücksichtigung der Gläubigerinteressen darstellt: „Wenn ein großes Bauunternehmen ein Haus baut, während des Baus aber pleitegeht, darf das kleine Unternehmen, das den Estrich verlegt, nicht durch die Forderungsausfälle in Mitleidenschaft gezogen werden. Hier muss es weitere Sicherheitsvorkehrungen geben,“ fordern die Mittelstandspolitiker.

Zudem schlug die Kommission die Schaffung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens vor: Ein solches System wäre in Deutschland ein Novum. Hierbei können Unternehmen sich von ihrer Schuldenlast trennen, sofern ein gewisser Anteil der Betroffenen zustimmt.   „Wir müssen im Parlament mit Bedacht vorgehen: Auf der einen Seite gibt es immer wieder das Problem, dass Sanierungsmaßnahmen zu spät eingeleitet werden und, dass Firmen die im Kern gesund sind keine zweite Chance bekommen. Auf der anderen Seite darf die klassische Insolvenz aufgrund dieses neuen Instruments nicht nur als Abwicklungs- sondern muss weiterhin als Rettungsoption gelten,“ schlussfolgern Markus Pieper und Markus Ferber.

Veröffentlicht am 25. November 2016 in , , ,
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